Blitzschutz

Ist Ihr Haus vor Blitz geschützt?

Blitzeinschläge können nicht verhindert werden. Blitzschutzanlagen helfen, die Auswirkungen eines Blitzeinschlages einzudämmen. Wir sind spezialisiert für die Planung und Ausführung der Blitzschutzanlage. Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen (ohne behördliche Auflage) leistet die Gebäudeversicherung St.Gallen (GVSG) aus dem Feuerschutzfonds einen Beitrag von 40% an die Erstellungskosten.

 

Blitzschutz allgemein:

Beratung und Ausführung

Informationen zu Blitzschutzanlagen

Gesuch um Beitrag für Blitzschutzanlagen

Blitzschutz-Formular für Abnahme

Formular Vorlage

Formular Zeichensymbole

Regionalaufseher Kanton St.Gallen